
Fragen und Antworten
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1. Allgemeines Inhalte 5
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1.1. Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen bei einer Entscheidung für die Betreuung im eigenen Zuhause erfüllt werden?
Die Entscheidung für eine polnische Betreuungskraft ist stets mit der Notwendigkeit ihrer Unterbringung im Haus der zu betreuenden Person verbunden. Somit wird ein freies Zimmer benötigt, das der Betreuungskraft für die Zeit ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus müssen die Kosten für ihre Verpflegung übernommen werden.
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1.2. Auswahl unserer Betreuungskräfte
Sind uns die Betreuungskräfte, die wir empfehlen, bekannt?
Eine große Anzahl des Pflegepersonals ist bereits seit Längerem bei unseren polnischen Geschäftspartnern beschäftigt und uns somit bekannt. Diese Betreuungskräfte, die während der früheren Betreuungsverhältnisse ihre Qualitäten unter Beweis stellen konnten, werden von uns bei der Erstellung von Personalvorschlägen für unsere Kunden primär berücksichtigt.
Neue Betreuungskräfte, die zum ersten Mal über unsere Agentur nach Deutschland kommen, versuchen wir zunächst stellvertretend im Rahmen einer kurzen Urlaubsvertretung einzusetzen, um sie auf diese Weise besser kennenzulernen.
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1.3. Welche Deutschkenntnisse werden benötigt
Die Frage nach den erforderlichen Deutschkenntnissen hängt letztendlich davon ab, was in sprachlicher Hinsicht von einer Betreuungskraft erwartet wird. Während für die tiefgründigen Gespräche gute Sprachfähigkeiten erforderlich sind, genügen für die alltägliche Kommunikation meistens ausreichende Kenntnisse des Deutschen.
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1.4. Was beträgt die tägliche Arbeitszeit der Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft, die für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland kommt, lebt mit der zu betreuenden Person in häuslicher Gemeinschaft (Live-in). Dadurch entsteht mit Sicherheit ein Betreuungsverhältnis besonderer Art, das allerdings nicht als eine Rund-um-die-Uhr Tätigkeit begriffen werden darf. Die tägliche Arbeitszeit gestaltet sich unterschiedlich und hängt im Wesentlichen von der körperlichen und kognitiven Verfassung der zu betreuenden Person ab. Maßgebend sind dabei stets die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, die durch das Arbeitszeitgesetz definiert werden.
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1.5. Abrechnung von Einkäufen
Wie wird die Abrechnung von Einkäufen geregelt?
Unsere Betreuungskräfte führen über getätigte Einkäufe eine Dokumentation. Dazu ist die Tabelle „Haushaltskosten“ vorgesehen, die jedem Kunden bei der Ankunft der Betreuungskraft ausgehändigt wird.
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1.1. Voraussetzungen
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2. Rechtliches Inhalte 3
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2.1. Was ist die A1-Bescheinigung?
Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um ein Dokument, das nachweist, dass ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland in seinem Heimatland sozialversichert ist. Dadurch muss er keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
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2.2. Wer stellt die A1-Bescheinigung aus?
Der polnische Sozialversicherungsträger ZUS (Anstalt der Sozialversicherungsgemeinschaft). Dieser übersendet die A1-Bescheinigung samt der europäischen Krankenversicherungskarte für die Betreuungskraft per Einschreiben direkt an die Adresse der pflegebedürftigen Person in Deutschland.
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2.3. Wie lange ist die Vertragslaufzeit und was beträgt die Kündigungsfrist?
Der Vertrag über die Betreuung im eigenen Zuhause wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist jederzeit mit zweiwöchiger Frist kündbar. Im Falle des Ablebens der zu betreuenden Person endet der Vertrag am darauffolgenden Tag, ohne gekündigt werden zu müssen. Die ersten dreißig Tage gelten als Probezeit, in der eine Kündigungsfrist von fünf Tagen gilt.
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2.1. Was ist die A1-Bescheinigung?
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3. Finanzielles Inhalte 5
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3.1. Wird die Bearbeitungs- und Servicegebühr einmalig bezahlt?
Bei der Bearbeitungs- und Servicegebühr handelt es sich um keine Jahresgebühr, sondern um eine einmalige Geldleistung, die für die gesamte Vertragsdauer gilt. Sie ist sieben Tage nach der Erstvermittlung fällig. Bei weiteren Vermittlungen, etwa im Falle einer Erkrankung der Betreuungskraft bzw. bei deren Besuch in Polen (Betreuungswechsel), entstehen keine weiteren Kosten.
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3.2. Was beinhalten die Preise für die Betreuung im eigenen Zuhause?
Alle im Abschnitt „Kosten“ angeführten Preise beinhalten die Gehälter der Betreuungskräfte, die Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), Steuern, steuerfreie Lohnzulagen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Die Arbeits- und Entsendekosten haben – je nach Tarif – einen Anteil zwischen 85 und 90 Prozent an den gesamten Betreuungskosten.
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3.3. Wer haftet für mögliche Schäden?
Die polnischen Entsendeunternehmen, mit denen Optimum pro Senior kooperiert, verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die eventuelle, vom Betreuungspersonal unabsichtlich verursachte, Schäden übernimmt.
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3.4. Bekommt man für die Betreuung im eigenen Zuhause eine Rechnung?
Für die erbrachten Betreuungsleistungen übersenden wir unseren Kunden am Monatsende die aktuelle Rechnung. Dies geschieht postalisch, auf Wunsch ebenfalls per E-Mail.
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3.5. Wer bezahlt die Betreuungskraft?
Die polnischen Entsendeunternehmen agieren als Arbeitgeber der Betreuungskräfte und entrichten jeden Monat alle Sozialabgaben sowie Steuern und überweisen den Betreuungskräften ihre Gehälter.
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3.1. Wird die Bearbeitungs- und Servicegebühr einmalig bezahlt?
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4. Organisatiorisches Inhalte 6
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4.1. Wie viel Zeit benötigt Optimum pro Senior für die Vermittlung einer Betreuungskraft?
Es ist mit ca. sieben bis zehn Tagen Vermittlungszeit zu rechnen. In dringenden Fällen ist es möglich, die Vermittlungszeit auf wenige Tage zu verkürzen.
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4.2. Wie wird der Betreuungswechsel organisiert?
Am Tag des Betreuungswechsels kommt die neue Betreuungskraft im Hause der zu betreuenden Person bereits in den frühen Morgenstunden an. Es findet eine mehrstündige Übergabe statt. Schließlich am späten Nachmittag wird die bisherige Betreuungskraft von uns abgeholt und zum Flughafen beziehungsweise Busbahnhof gebracht.
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4.3. Wie wird in dem Fall vorgegangen, wenn die sprichwörtliche "Chemie" nicht stimmt?
Der zu betreuenden Person wird eine neue Pflegekraft vorgestellt, die die Betreuung bereits nach wenigen Tagen übernehmen kann. Damit sich die vorhandenen Probleme in Zukunft nicht wiederholen, werden bei der Suche nach der neuen Betreuungskraft jene Aspekte stärker berücksichtigt, die das Zusammenleben der Beteiligten belasteten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass vor einer erneuten Vermittlung ein klärendes Gespräch mit allen Parteien durchgeführt wird.
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4.4. Was geschieht, wenn die Betreuungskraft erkrankt und ihre Tätigkeit aus diesem Grund nicht fortsetzen kann?
Im Falle einer Notsituation stellen wir innerhalb desselben Tages eine Ersatzbetreuungskraft zur Verfügung. Zu diesem Zweck befinden sich in unseren Firmenwohnungen in Gelsenkirchen stets zwei bis drei Ersatzkräfte, auf die wir in einer Zwangslage jederzeit zurückgreifen können. Dadurch ist es uns möglich, die Kontinuität der Betreuung auch in Notfallsituationen zu gewährleisten.
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4.5. Wer kümmert sich um die An- und Rückreise der Betreuungskräfte?
Die gesamte Organisation der An- und Abreise wird von Optimum pro Senior koordiniert und durchgeführt.
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4.6. Wer ist Ansprechpartner für die pflegebedürftige Person und deren Angehörige?
Während der gesamten Vertragsdauer ist Optimum pro Senior in allen Belangen direkter Ansprechpartner für die Kunden in Deutschland. Neben der telefonischen Erreichbarkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, mit uns in regelmäßigen Abständen Gesprächstermine im Haus der zu betreuenden Person zu vereinbaren.
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4.1. Wie viel Zeit benötigt Optimum pro Senior für die Vermittlung einer Betreuungskraft?