Rechtliches


Rechtlicher Rahmen


Die Beschäftigung der von uns vermittelten Betreuungskräfte erfolgt im Zuge der Dienstleistungsfreiheit, die im gesamten EU‐Raum Geltung hat. Demnach sind die polnischen Betreuungskräfte/Hauswirtschaftshilfen in ihrem Heimatland bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt. Dieses Unternehmen entsendet seine Mitarbeitenden nach Deutschland.

Juristische Grundlage für die Mitarbeitendenentsendung bildet die EU‐Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vom 01. Mai 2010.

Alle entsandten Betreuungskräfte verfügen über die Bescheinigung A1, die nachweist, dass die Betreuungskräfte ordnungsgemäß sozial‐ und krankenversichert sind. Die Rechtmäßigkeit der Bescheinigung kann durch eine Anfrage bei der polnischen ZUS (Anstalt der Sozialversicherungsgemeinschaft) ermittelt werden. Als Sozialversicherungsträger stellt die ZUS diese Bescheinigung aus. Die Bescheinigung A1 ist zugleich das wichtigste Dokument, das im Falle einer Kontrolle durch die Mitarbeiter des Zolls die Legalität der Beschäftigung der polnischen Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten mit Pflegebedürftigen bekundet.

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