Finanzierung
Bei der Finanzierung der Pflege im eigenen Zuhause stehen Ihnen folgende Beihilfen zur Verfügung:
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1. Pflegegeld
Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Ein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld muss nicht geführt werden. Die ab Januar 2024 geltenden Pflegegeldsätze stellen sich wie folgt dar:
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
347 EUR
Pflegegrad 3
599 EUR
Pflegegrad 4
800 EUR
Pflegegrad 5
990 EUR
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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2. Verhinderungspflege
Über das Pflegegeld hinaus steht jeder Person, die in den eigenen vier Wänden betreut wird, die sog. Verhinderungspflege zur Verfügung. Seit 01. Juli 2025 beläuft sich deren Höhe auf 3.539 EUR im Jahr (beziehungsweise auf 294,91 im Monat)*. Somit kann die Verhinderungspflege für sechs Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden.
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3. Sonstige Beihilfen
Bei der Finanzierung der Betreuung im eigenen Zuhause können auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Über die Inanspruchnahme dieser Mittel wird jedoch individuell entschieden. Diesbezüglich stehen wir allen Interessenten mit Beratung und Auskunft jederzeit und gerne zur Verfügung.
Rechenbeispiele
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegerische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.