Optimum-pro-senior betreuung-zuhause finanzierung 2021

Finanzierung


Finanzierung


Bei der Finanzierung der Pflege im eigenen Zuhause stehen Ihnen folgende Beihilfen zur Verfügung:

  • 1. Pflegegeld

    Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Ein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld muss nicht geführt werden. Die ab Januar 2024 geltenden Pflegegeldsätze stellen sich wie folgt dar:

    Pflegegrad

    Pflegegeld

    Pflegegrad 1

    -

    Pflegegrad 2

    332 EUR

    Pflegegrad 3

    572 EUR

    Pflegegrad 4

    764 EUR

    Pflegegrad 5

    946 EUR    

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

  • 2. Verhin­de­rungs­pflege

    Über das Pflegegeld hinaus steht jeder Person, die in den eigenen vier Wänden betreut wird, die sog. Verhinderungspflege zur Verfügung. Seit Januar 2015 beläuft sich deren Höhe auf 2.418 EUR im Jahr (die sog. Kombileistung)*. Somit kann die Verhinderungspflege für sechs Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden.   

  • 3. Sonstige Beihilfen

    Bei der Finanzierung der Betreuung im eigenen Zuhause können auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Über die Inanspruchnahme dieser Mittel wird jedoch individuell entschieden. Diesbezüglich stehen wir allen Interessenten mit Beratung und Auskunft jederzeit und gerne zur Verfügung. 

Rechenbeispiele

Pflegegrad 3

Betreuungskosten
EUR 2.520,00
Pflegegeld
- EUR 572,00
Verhinderungspflege
- EUR 201,50
 
=
Effektive monatliche Gesamtkosten
EUR 1.746,50
Mögliche steuerliche Vergünstigungen
- EUR 333,00
Geschätzte Gesamtkosten
= EUR 1.413,50

Pflegegrad 4

Betreuungskosten
EUR 2.520,00
Pflegegeld
- EUR 764,00
Verhinderungspflege
- EUR 201,50
 
=
Effektive monatliche Gesamtkosten
EUR 1.554,50
Mögliche steuerliche Vergünstigungen
- EUR 333,00
Geschätzte Gesamtkosten
= EUR 1.221,50

Pflegerische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Ablauf
Anfragebogen