
Für den Lebensabend in den eigenen vier Wänden.
Definition
Eine Betreuungskraft – meistens aus dem mittel- beziehungsweise osteuropäischen Raum – wird für einen bestimmten Zeitraum im Haus der hilfsbedürftigen Person einquartiert. Auf diese Weise entsteht eine Art häuslicher Gemeinschaft, in der die Betreuungskraft die grundpflegerischen sowie hauswirtschaftlichen Tätigkeiten übernimmt.

Unsere Betreuungskräfte

Seit 2011 pflegen wir Geschäftsbeziehungen zu zwei Entsendeunternehmen aus Polen, die dort im Bereich der Betreuung im eigenen Zuhause fest etabliert sind. Unsere gemeinsame Strategie besteht in der langfristigen Bindung des Pflegepersonals. Dies ermöglicht uns, die Betreuungskräfte genauer kennenzulernen und ihre Fähigkeiten systematisch zu ergründen. Durch diese Vorgehensweise streben wir danach, unseren Kunden möglichst viele vertrauenswürdige und zuverlässige Betreuungskräfte anzubieten.
Betreuungsumfang
Die von uns angebotene Betreuung im eigenen Zuhause beinhaltet Tätigkeiten aus den Bereichen "Hauswirtschaft", "Grundpflege" sowie "Alltagsbegleitung".
Im Folgenden die detaillierte Übersicht aller Leistungen:

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1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Vornehmen von Einkäufen
- Reinigungstätigkeiten
- Durchführung von Botengängen (Post- und Apothekengänge)
- Betreuung von Pflanzen und Tieren
- Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
- leichte Gartenarbeit
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2. Grundpflege
- Morgen‐ und Abendtoilette
- Duschen bzw. Baden
- Mund- und Zahnpflege
- Begleitung beim Toilettengang
- Hilfe beim An‐, Aus‐ und Umziehen
- Hilfe bei Medikamentenvergabe
- Hilfe bei Einnahme von Mahlzeiten
- Bei Inkontinenz: Wechseln von Windeln
- Bei Bettlägerigkeit: Körperpflege im Bett
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3. Unterstützung bei der Lebensführung
- Gestaltung des Tagesablaufs und Tagesbetreuung
- Terminbegleitung (z. B. Arztbesuche, Rehabilitationsmaßnahmen)
- Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Urlaubsbetreuung
- Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
- Begleitung bei diversen Aktivitäten (Spaziergänge usw.)
Wichtiger Hinweis:
Die Betreuung im eigenen Zuhause umfasst aus juristischen Gründen keine Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege. Diese ist ausschließlich den ambulanten Pflegediensten vorenthalten. Unter den Begriff der medizinischen Behandlungspflege fallen alle Leistungen, die auf der Basis ärztlicher Verordnung erbracht werden.