Optimum-pro-senior kosten nach pflegebedarf

Kosten


Die Höhe der Betreuungskosten hängt von diversen Faktoren ab und kann sich aus diesem Grund von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten. 


Betreu­ungs­kosten


Zu den wichtigsten Kriterien, die die Preise im Wesentlichen beeinflussen, gehören:

  • Körperlicher und kognitiver Zustand der zu betreuenden Person und der daraus resultierende Betreuungsaufwand 
  • Anzahl der zu betreuenden Personen
  • Qualifikationen und Erfahrung der Betreuungskraft 
  • Nachteinsätze 
  • Niveau der Deutschkenntnisse

Unter Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs sowie individueller Wünsche bezüglich der Betreuungskraft, gestalten sich somit unsere Preise unterschiedlich und beginnen bei 2349,00 EUR im Monat.

Nähere Preisinformationen erteilen wir Ihnen gern schriftlich oder telefonisch. Zur genaueren Ermittlung der voraussichtlichen Betreuungskosten steht ebenfalls unser unverbindliches Anfrageformular zur Verfügung.

Betreuungskosten

Anfragebogen

Betreuung zweier Personen


Betreuung zweier Personen

Im Falle der Betreuung zweier Personen muss mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 150 EUR im Monat gerechnet werden.

Alle angeführten Preise verstehen sich als Bruttopreise und decken die Betreuungskosten, Steuern, sowie die Sozial-, Kranken- und Unfallversicherung.

Reisekosten


Die Flug‐ bzw. Bus-/Bahnkosten werden vom polnischen Entsendeunternehmen – auch bei Betreuungswechsel – vollständig übernommen. 

Reisekosten

Feiertags­zu­schläge


Feiertagszuschläge

Für die gesetzlichen Feiertage, wie etwa Weihnachten, Neujahr oder Ostern, werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Zusätzliche Aufwendungen aller Art werden in diesem Zusammenhang ausschließlich vom polnischen Entsendeunternehmen getragen.  

Service­gebühr


Die Bearbeitungsgebühr beträgt 490 Euro zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer. Sie wird einmalig bei der Erstvermittlung einer Betreuungskraft fällig und gilt für die gesamte Vertragsdauer. Folglich entstehen bei weiteren Vermittlungen – sowohl beim regulären als auch irregulären Betreuungswechsel (etwa bei Erkrankung der Betreuungskraft) – keine weiteren Kosten.


Wichtiger Hinweis: 

Über die Aufwen­dungen, die entweder als außerge­wöhn­liche Belastungen oder haushaltsnahe Dienst­leis­tungen steuerlich absetzbar sind, wird stets indivi­duell entschieden. 

Finanzierung
Anfragebogen